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Strenge Anti-Spam-Regelung schützt nun auch Unternehmer

Seit 1. März 2006 ist in Österreich die letzte Novelle zum Telekommunikationsgesetz TKG in Kraft getreten, dessen strenge Anti-Spam-Bestimmungen, die bisher nur für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetz galten, nun auch auf Unternehmer ausgeweitet wurden. §107 TKG verbietet Telefonanrufe oder das Senden von Fax-, SMS- oder E-Mail-Nachrichten zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Empfängers. Weiterhin erlaubt ist aber z.B. das ungefragte Zusenden von Werbung an Kunden, die ihre Adresse beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung angegeben haben. Jedenfalls unzulässig ist es, die Identität der Werbemails z.B. durch gespoofte Mail-Header zu verschleiern. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 37.000 Euro unabhängig davon, aus welchem Land die Nachricht versendet wurde.

02.03.2006 Virtual Net

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